EU weites Fotografier.- und Filmverbot

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Ländern
die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO für alle Bürger, Bürgerinnen und die, die sich in der EU aufhalten. Also sind auch wir von www.beiSins.de davon betroffen. Was diese kleine Stadtteilseite so lebendig machen sollte, Kontakte von Mensch zu Mensch, anschaubar erfahrbar zu gestalten, wird nun unter Strafe gestellt.

Denn ohne vorherige, schriftliche Einwilligung aller auf einem Foto/Video erscheinenden Personen darf ab dem 25. Mai keine digitale Aufnahme mehr erstellt werden, also darf nicht mehr auf den digitalen Auslöser auf Handy, Fotoapparat und Kamera gedrückt werden. Ganz egal, ob diese Aufnahmen überhaupt für eine Veröffentlichung vorgesehen wurden oder nicht.


Selbstverständlich haben wir die Menschen um Erlaubnis gefragt, wenn wir sie hier auf www.beiSins.de zeigen. Zukünftig muss dies jedoch schriftlich geschehen. Dies ist aber auch keine 100%ige Absicherung vor Strafe für uns, da die schriftliche Zustimmung des oder der fotografierten Menschen von selbigen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können.

Aufnahmen vom Stadtteilfest? Verboten.
Aufnahmen von einer Sportveranstaltung? Verboten.
Sie wollen auf Ihrer eigenen Hochzeit spontan Aufnahmen machen? Verboten.
Sie wollen eine Bürgerbewegung/Demo dokumentieren? Verboten.

Für alles, wirklich Alles, braucht es ab dem 25. Mai 2018 im Vorwege eine schriftliche Einwilligung aller Personen, die Ihnen durch Ihre Aufnahme laufen. Genauer: ohne schriftliche Einwilligungserklärung dürfen Sie nicht mal mehr diese Fotos besitzen, sprich: auf Ihrer Festplatte speichern, denn es drohen Strafen ab 5stelliger Höhe bis zu 20 Millionen Euro.

EU-DSGVO, Verordnungstext: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/
weitere Infos hier: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/ 
oder hier: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
oder hier: https://www.juraforum.de/lexikon/panoramafreiheit

Zu guter Letzt?
Nein, wir werden auch zukünftig nicht nur auf menschenlose Fotos schauen müssen: Die institutionelle Presse (System-Medien von Funk, TV und Print) dürfen weiterhin munter drauflosknipsen; in die Menge hinein, aus der Menge heranzoomen, auf Veranstaltungen, Demos und Kundgebungen. Wir werden uns auf ihre Aufnahmen verlassen müssen und haben keine Möglichkeiten mehr als mündige Bürger aktuelles Zeitgeschehen auch aus unserer Perspektive zu dokumentieren. So etwas kannte man bisher nur aus totalitäten Regimen wie z. B. Nordkorea.

Ach, noch etwas:
Sie meinen, das sei völlig übertrieben und Sie persönlich könne dies sowieso nicht betreffen? Mit dieser EU-Verordnung hat sich ein neues, lukratives Geschäftsmodell für die zahlreichen Abmahnvereine aufgetan: clever das Netz durchforsten und Abmahnungen in Höhe von 1.000.- Euro plus Bearbeitungsgebühren verschicken. So wird manches Abmahnbüro reichlich Einkommen bescheert, glauben Sie nicht?!

Kommentare

1. Am Freitag, 21 Februar, 2020, 19:54 von Airdrie AB

Dieser EU-Akt paßt in die Kategorie von Staaten wie die der exDDR.
Man hat schon früh mit witzigen Worten über die EU, nach Maastrich, Wortprägungen wie EUDSSR erdacht.

Der eigentliche Witz dabei ist aber, daß die EU immer schwächer wird und die Staaten und deren Völker sich nicht an die EU-Richtlinien halten. Die Übernahme der EU-Richtlinie wird ja erst nach ca.3 Jahren in nationale Gestze übertragen und da sind vielleicht unsere Eliten eher dämlicher als die der Franzosen oder Polen. Neu ist das nicht, aber die EU hat ja praktisch keine Executive. Die Engländer fragen ja schon " wo ist die EU-Armee, die uns zu etwas zwingen will"?

Da wird sich die EU-Bürokratie noch die Augen reiben, wie die Briten mit diesen Brüsseler Spitzen fertig werden.

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